Private
Krankenkassen und
Zusatzversicherungen
tragen die Kosten.

Meine Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen die Kosten von privaten Krankenkassen getragen werden. Entscheidend dabei ist ein fundiertes Vorgehen bei der Beantragung der Erstattung der Kosten – einem Prozess, den ich mitbegleite.

In der Regel werden hierzu Vorgespräche – sogenannte probatorische Sitzungen – genutzt, in denen es auch darum gehen wird, sich kennenzulernen und ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis entstehen zu lassen. Die folgende standardisierte Antragstellung beinhaltet einen von mir zu erstellenden Bericht an einen Gutachter, der bei privaten Kassen (sowie auch der Beihilfe) als Grundlage für die Genehmigung der Kostenübernahme gilt.

Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist in meiner Praxis leider nicht möglich. Selbstverständlich können Sie als Selbstzahlter jederzeit in meine Behandlung kommen.

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